Das Judenbad in Zaberfeld

Die allgemeine Bedeutung von Judenbädern

Die Bedeutung von Judenbädern ist sehr alt und leitet sich bereits aus den Texten des Alten Testamentes ab. Dort ist im 1. Buch Mose 1, in Vers 9 und 10 zu lesen: „9 Und Gott sprach: Es sammle sich das Wasser unter dem Himmel an besondere Orte, daß man das Trockene sehe. Und es geschah so. 10 Und Gott nannte das Trockene Erde, und die Sammlung der Wasser nannte er Meer.“

Im Hebräischen lautet das Wort für die Sammlung des Wassers >Mikwe<. Dieses Wasser besitzt reinigende Wirkung. Eine Mikwe, ein rituelles Bad, aufzusuchen, ist im jüdischen Ritus für Frauen und Männer wichtig, denn dieser Vorgang erfüllt Vorschriften der Halacha (Handlungsvorschriften des Talmud). Danach müssen Frauen und Männer, die als unrein gelten, durch Untertauchen ihre Reinheit wiederherstellen. „Die Unreinheit von Personen ist hauptsächlich mit dem Tod verbunden. So wird jede Person, die sich zusammen mit einem Toten unter einem Dach befindet, unrein. Die Monatsblutung, die sich aus der Nichtbefruchtung und dem Tod einer Eizelle ergibt, macht die Frau unrein. Der Geschlechtsverkehr ist ... erst wieder nach dem Untertauchen der Frau in der Mikwe erlaubt.“[1]

Das Wasser der Mikwe „muß natürliches Wasser sein, das entweder aus einer Quelle, aus Regenwasser, aus Eis oder Schnee stammt. Meer-, Fluß-, See- oder Regenwasser aus einem Becken können ebenfalls zur Reinigung verwendet werden.“[2] Das Bad muss so groß sein, dass ein erwachsener Mensch ganz untertauchen kann. In den herangezogenen Quellen differieren die Angaben über die Größe der nötigen Wassermengen. Bei Ouaknin wird von einer Mindestmenge von 750 Litern Wasser gesprochen[3], bei Kolatch ist die Angabe von 762 Litern zu finden.[4]

Aus diesen Hinweisen, die Aufschluss geben über rituell wichtige Zusammenhänge im Leben eines jüdischen Menschen, ergibt sich die Tatsache, dass oft an Orten, in denen Juden lebten, auch jüdische Bäder zu finden sind. Und so stellte sich auch für Zaberfeld die Frage, ob es hier am Ort solch ein jüdisches Bad gegeben hat.

Die Geschichte des Judenbades in Zaberfeld

Aus den angegebenen Größendaten, die für ein rituelles Bad Wassermengen von ca. 750 Litern vorsehen, ergibt sich, dass das Wasserbecken etwa die Maße von 2m x 2m x 1,8m haben müsste. Solche Mengen sind nur aus Grundwasser zu erhalten oder durch die Lage an fließenden Gewässern, in unserem Fall durch die Lage an der Zaber.

Aus unbestätigten Quellen gibt es die Annahme, dass es wohl in der Nähe der Ortsmitte im damaligen Haus von Familie Jordan (ehemals Gebäude 138 in der Michelbacher Straße) im Erdgeschoss eine Einrichtung gegeben habe, die diesen Anforderungen genügte. Unmittelbar vor diesem Haus auf der Straße befand sich der Dorfbrunnen, aus dem Trinkwasser geschöpft wurde. Es bestand die Vermutung, dass das im Judenbad ablaufende Wasser im Grundwasser Kontakt mit dem dort gewonnenen Trinkwasser bekommen könnte. Eine Kommission stellte offenbar Beeinträchtigung des Trinkwassers fest. Daraufhin wurde möglicherweise die weitere Benutzung des Judenbades untersagt.

Weiter interessant wäre es, der Frage nachzugehen, inwieweit auch die Existenz von Mistlegen in Brunnennähe (sofern vorhanden) Verursacher von Verunreinigung des Trinkwassers hätten sein können.

Zunächst scheint es dann kein weiteres Gebäude gegeben zu haben, das als Judenbad hätte Verwendung finden können. Auf einem Lageplan von Grundstücken in der Gemeinde Zaberfeld aus dem Jahr 1835 ist in Zabernähe kein weiteres Gebäude ausfindig zu machen, das Hinweis auf einen derartigen Gebrauch geben könnte.

Ein „Geometrischer Handriss“ der Markungskarte Nr. VIII, Gewende „hinter der Scheuer“ von 1849/50 zeigt direkt im Anschluss an die Parzelle 110, die sich damals im Besitz von Michael Müller befindet, am Feldweg Nr. 1 ein neu entstandenes Gebäude Nr. 122. Im Gemeindearchiv Zaberfeld ist vom 22. November 1849 folgende Eintragung zu finden: „Michael Müller (Parzelle 110) verkauft an die Judenschaft ein Stück Garten in der Größe etwas mehr als 2 Ruten unten im Dorf an der Bach vorne auf den Almendweg und hinten an den Verkäufer selbst für 25 Gulden bar. Unterschrift für die Judenschaft: Benzion Kaufmann“[5]. Handriss und Messurkunde sind ausgestellt für die Israelitische Kirchengemeinde und für Michael Müller. Aus der Messurkunde ist abzulesen, dass die Israelitische Kirchengemeinde Besitzer der Parzelle Nr. 122 ist. Als Kulturart (Nutzung) der Parzelle ist ein Badhaus eingetragen mit einer Größe von 2,2 Ruten (entspricht einer Fläche von ca. 18m²) und ein Hofraum von 3,5 Ruten (entspricht einer Fläche von 29 m²). Die Gesamtfläche beläuft sich damit auf 5,7 Ruten (das entspricht einer Fläche von 47 m²). Der Erwerb des Grundstückes war möglich, weil aus dem Besitz von Michael Müller (Parzelle Nr. 110) ein Anteil von 4,8 Ruten und aus dem Feldweg Nr. 1, der im Besitz der Gemeinde Zaberfeld war, ein Anteil von 0,9 Ruten zum Grundstück mit der neuen Parzellen-Nr. 122 zusammengelegt wurden. Das Grundstück 122 hatte dann die oben erwähnte Größe von 5,7 Ruten. Beurkundet wurde dies am 30. Juni 1851.[6]

Aus dem Jahr 1899 existiert im Bestand des Zaberfelder Gemeindearchivs eine Beschreibung des Gebäudes für die Gebäudebrandversicherung. Danach handelt es sich um ein einstöckiges, freistehendes Wasch- und Badehaus mit gemischter Bauart. Länge und Breite betragen jeweils 4,30 Meter, so dass sich eine Fläche von 18,49 m² ergibt. Im Haus befinden sich zwei Wasch- und Baderäume und im Dach eine Holzlege. Als Baujahr ist 1853 angegeben. Der Unterhaltungszustand wird als schlecht bezeichnet. Die Waschkessel-Einrichtung ist verfallen und wertlos.[7]

Diese Angaben weisen darauf hin, dass es eine Verwendung dieses Gebäudes als rituelles jüdisches Bad gegeben haben könnte. In Frage zu stellen ist aber, ob es tatsächlich in der Hauptsache den rituellen Zwecken gedient hat. Wenn der Erhaltungszustand als verfallen und wertlos beschrieben wird, kann fast angenommen werden, dass es kaum zu einem andauernden Gebrauch kam. Daran schließt sich die Vermutung an, dass die Einhaltung strenger Regeln bezüglich ritueller Reinigungen in der hiesigen jüdischen Gemeinde möglicherweise so ernst nicht genommen wurde. Auch die spätere Aufgabe des Gebäudes im Jahr 1919 weist darauf hin.

Die Lage des Judenbades in Zabernähe beim Bahnhof, ca. 1924

Die Angaben der Kataster-Messurkunde von 1904 zeigen Veränderungen in der Größe der Parzelle. Die Parzellen-Nummer wird von 122 in Nummer 41 geändert. Die Fläche wird im Dezimalsystem angegeben. Als zusätzliche Lagebezeichnung wird „Bahnhofstraße 5“ aufgeführt. Die Größe des Hofraumes beträgt unter neuem Bestand nun 35 m², die Gesamtfläche der Parzelle damit 53m². Die Umschreibung in das neue Grundbuch erfolgte mit Datum vom 21. Juni 1904.

Am 30. Januar 1919 bevollmächtigen fünf jüdische Bürgerinnen und Bürger (Gustav Herbst, Albert Herbst, Fanny Jordan, David Kaufmann und Mina Kaufmann) wiederum Isaak Kaufmann, sie bei der Veräußerung des Grundstücks Parzelle Nr. 122 (41) zu vertreten. Beim zweiten Versteigerungstermin wird ein Gebot von 950,- Mark erzielt. Wilhelm Müller erhält den Zuschlag und das Grundstück geht in seinen Besitz über. Damit besitzt die israelitische Gemeinde in Zaberfeld seit 1919 kein „Judenbad“ mehr.

Am 30. April 1939 geht das Grundstück von Wilhelm Müller an den Sohn Adolf Müller über.

Eine letzte Erwähnung des Judenbades war im Gemeinderatsprotokoll vom 26. Juni 1946 zu finden, als es darum ging, Wohnraum für Kriegsflüchtlinge bereitzustellen. Herr Müller erklärte sich bereit, das „Judenbad“ zur Verfügung zu stellen. Es sollte für diese Verwendung noch ein besserer Fußboden eingebracht werden. Ob es allerdings zu dieser Nutzung kam, konnte nicht festgestellt werden.

Herr Andreas Müller, der derzeit auf dem Grundstück Parzelle 110 wohnt, erinnert sich, dass das Badhaus von seinen Großeltern als Traktorgarage genutzt wurde, ebenso von seinen Eltern. Der Abriss erfolgte in den 1960er Jahren im Zusammenhang mit der Korrektur der Zaber.

Letzte Veränderungen geschehen im Verlauf der Zaberkorrektur. Im Grenzregelungsverzeichnis Teil I erscheint noch einmal ein Hinweis auf diese Parzelle. Vier Eigentümer in Erbengemeinschaft werden genannt. Im Zusammenhang mit der Zaberkorrektur wird für das Müller’sche Grundstück ein Mindermaß von 53 m² ausgewiesen. Die Geldleistung an die genannte Erbengemeinschaft beläuft sich auf 265,- DM.

Damit ist diese Parzelle 122 (41) und somit auch der Bestand des ehemaligen Judenbades in Zaberfeld aufgelöst.

 

 Blick von Nordosten auf den alten Zaberverlauf mit dem Judenbad